Die Hinweise für Lehrer/innen - Stallhygiene

Merkblatt für Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung, die Besucher und Feriengäste empfangen, wichtige Hinweise für Landwirte und Lehrer/innen

Besuche (z.B. „Offener Hof“) und Ferien auf dem Bauernhof erfreuen sich großer Beliebtheit. Um diese Freuden nicht zu trüben, müssen Hygieneregeln beachtet werden, die sowohl die Infektionsgefahr für die Besucher, insbesondere Kinder, mindern als auch der Einschleppung von Tierseuchen vorbeugen.

  1. Bei ständigem Aufenthalt oder Mitarbeit im Stall und auf der Weide ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen (Kittel, Arbeitsjacke oder –hose, Gummistiefel, Kopfbedeckung). Die Arbeitskleidung verbleibt an geeigneter Stelle (Aufenthaltsraum) im Stall. Bei einmaligen Besuchen ist gewaschene oder nicht benutzte Arbeitsschutzkleidung oder Einwegkleidung durch die Besucher im Plastebeutel mitzubringen. Nach dem Besuch wird die Kleidung im Plastebeutel wieder mit zurückgenommen und gewaschen. Einwegkleidung verbleibt im Stall und wird durch den Tierhalter entsorgt (gelbe Tonne).
  2. Es müssen funktionsfähige Schuhwerkdesinfektionseinrichtungen (Matten, Bottiche) vorhanden sein, die vor dem Betreten und Verlassen des Stalles zu benutzen sind.
  3. Es ist kein unmittelbarer Kontakt mit Tieren aufzunehmen, die krank sind, sich in der Geburt befinden, Ausfluss an den Geschlechtsorganen zeigen, Durchfall aufweisen oder Hauterkrankungen zeigen.
  4. Während des Aufenthaltes im Stall bzw. beim Kontakt mit Tieren (Weide, Auslauf) darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.
  5. Durch Besucher mitgebrachte Nahrungsmittel, Essensreste und dergleichen sind auf keinen Fall an die Tiere zu verfüttern!
  6. Rohmilch darf nicht an Besucher/Gäste zum Verzehr abgegeben werden, außer von Betrieben, die amtlich zur Vorzugsmilchproduktion zugelassen sind. Betriebe, die zur Milch-ab-Hof-Abgabe amtlich berechtigt sind, dürfen die Rohmilch nur in abgekochtem Zustand zum Sofortverzehr an Besucher/Gäste abgeben.
  7. Beim Aufenthalt im Stall ist ein Kontakt der Hände mit Augen, Mund und Nase zu vermeiden. Nach dem Aufenthalt im Stall bzw. nach dem Kontakt mit Tieren sind die Hände gründlich mit Wasser, Seife und Handwaschbürste zu reinigen und mit sauberen (Einmal-) Tüchern abzutrocknen. Händedesinfektionseinrichtungen sollten benutzt werden.

Weitere Informationen können, insbesondere bei Gruppenbesuchen, über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Bad Doberan eingeholt werden (Tel. 038203/60429).

Gez. Dr. Mareike Barth(Stand: 22.06. 2005)
Amtsleiterin/Amtstierärztin

 

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